Allgemein beeidigte Dolmetscherin für Bulgarisch und durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm
ermächtigte Übersetzerin für Bulgarisch, Englisch und Slowakisch.
Präzise. Rechtssicher. Anerkannt – für Behörden, Gerichte, Notare und internationale Verfahren.
Ich übersetze und beglaubige:
Ziel: Anerkennung ohne Rückfragen bei Behörden und Institutionen.
Ich übersetze:
Ich biete alle Kombinationen zwischen meinen Arbeitssprachen:
Warum juristische Übersetzungen Präzision erfordern
Juristische Texte haben direkte Rechtswirkung. Schon kleine Fehler führen zu Missverständnissen, Verzögerungen oder rechtlichen Nachteilen.
Besonders bei Urkunden gilt:
Jedes Detail entscheidet über Anerkennung oder Ablehnung.
Anerkannt bei:
Bei kyrillischen Namen arbeite ich nach ISO 9:1995.
Das deutsche Beurkundungssystem ist international einzigartig.
Ich arbeite mit:
Präzise und rechtssystematisch korrekte Übersetzung.
Ich kombiniere:
Das ermöglicht:
Meine beglaubigten Übersetzungen werden anerkannt von:
Ermächtigung durch die Präsidentin des OLG Hamm
Tätig seit: 2016
Auftrag:
Anforderungen:
Lieferung:
Bearbeitungszeit:
Abrechnung:
Mögliche Zuschläge:
Unverbindlicher Kostenvoranschlag vorab.
Wann notwendig: Internationale Verwendung von Urkunden.
Typischer Ablauf:
Fallbeispiel:
Bulgarische Heiratsurkunde für deutsches Standesamt:
Ergebnis: Anerkennung ohne Nachforderungen.
Auf meiner Blog-Seite finden Sie:
Schreiben Sie mir an info@rsf-uebersetzungen.de
oder rufen Sie mich unter 0172 8921129 an